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Dr. Fang Luan, Verbraucherschutz und Qualitätsmanagement bei der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) (Bild: IK)

In der Kunststoffverpackungsindustrie werden sehr geringe Mengen von polymeren Prozesshilfsmitteln (PPA) auf Basis von fluorhaltigen Monomeren in Polyolefinen eingesetzt. Diese Substanzen/Monomere sind in der EU für den Einsatz in Lebensmittelkontaktmaterialien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 gesetzlich zugelassen. Im finalen Produkt für den Verbraucher überschreitet in der Regel der Gehalt 0,1 % nicht. Dabei handelt es sich um ein branchenübliches Thema. Diese PPAs werden sowohl schon bei der Herstellung der Granulate zugesetzt als auch über Masterbatches zudosiert. Das Verwenden dieser Additive hat eine Reihe von positiven Auswirkungen auf den Verarbeitungsprozess wie eine günstigere Oberflächenbeschaffenheit (Verhinderung Shark Skin), ein besseres Fließverhaltens, eine Reduktion der Abfallquoten und die Erhöhung der Produktionsraten. Weitere PFAS-Anwendungen für Lebensmittelkontaktmaterialien können beispielsweise fettbeständige Papiere oder PTFE-Wachse (PTFE: Polytetrafluorethylen) in Druckfarben und Lacken sein.

In Bezug auf Kunststoffverpackungen wird im ECHA-Vorschlag zum PFAS-Verbot darauf hingewiesen, dass es hinreichend starke Beweise dafür gebe, dass bereits Alternativen für polymere PFAS als PPA existierten. Mehrere Alternativen wie zum Beispiel Bornitrid, Polyethylenwachse seien auf dem Markt erhältlich. Aus Sicht der IK ist Bornitrit keine Lösung für dünne, flexible Kunststofffolien, denn Bornitrit ist ein anorganisches, hartes Partikel, das dem Polyolefin in größeren Mengen zugesetzt werden muss, um die gleiche Wirkung wie ein PPA auf Fluorpolymerbasis zu erzielen. Außerdem eignet sich dieses Material aufgrund seiner Farbigkeit (weiße Farbe) nicht für die Herstellung von transparenten Kunststofffolien. Beim Einsatz von Polyethylenwachsen kann ein anderes Problem entstehen.

Aus Sicht der IK gibt es derzeit keine alternativen Stoffe für polymere PFAS-Verarbeitungshilfsstoffe auf dem Markt, für die sowohl die technische Funktionalität als auch die lebensmittelrechtliche Sicherheit der Anwendung in der EU gewährleistet werden kann.

Andere Alternativen werden derzeit auf ihre Machbarkeit geprüft. Für die Einführung solcher Alternativen ist zu bedenken, dass die Industrie die Zulassung durch die EFSA und die Aufnahme als Zusatzstoff in der Verordnung (EU) 10/2011 beantragen muss. Dieser Zulassungsprozess und die Listung können nach unserer Erfahrung bis zu 3 Jahre dauern.

Der Einsatz von Kunststoffrezyklaten gewinnt in unserer Branche zunehmend an Bedeutung. Das Verwenden von Regenerat und internem Rezyklat stellt jedoch ein großes Problem beim Einhalten des von der ECHA vorgeschlagenen Grenzwertes von 50 ppm dar. Nicht nur die bestimmungsgemäße, sondern auch die indirekte Verwendung über Regenerat in Typen, die eigentlich PFAS-frei sind, aber aufgrund der internen Regenerierung PFAS in deutlich geringeren Mengen enthalten können. Dieser Einfluss nimmt jedoch im Laufe der Jahre aufgrund der Einschränkung/des Verbotes von PFAS ab. Aus diesem Grund schlagen wir eine längere Übergangsfrist für die in Verkehr gebrachten Verpackungen vor: Verpackungen für Lebensmittel/Tiernahrung/Gesundheitsartikel: 5 Jahre; flexible Verpackungen für pharmazeutische Produkte/IBCs: 12 Jahre.

Quelle: IK

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