Das Wort "Trash" mit Plastikstrohhalmen auf einem Sandstrand gebildet

Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen sich ab 2024 an dens Kosten für Sammlung, Reinigung und Enstorgung im öffentlichen Raum beteiligen. (Bild: Filmbetrachter - Pixabay)

Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelverpackungen oder Tabakfilter(-produkte) und andere Einwegkunststoffartikel gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung. Konkret bedeutet dies, dass sie verpflichtet sind, sich insbesondere an den Kosten für öffentliche Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Details dieser Kostentragung regelt das Einwegkunststofffondsgesetz.

Wer muss in den Einwegkunststofffonds einzahlen?

In den Einwegkunststofffonds zahlen betroffene Hersteller, welche bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse, ein. Der Einwegkunststofffonds ist am Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt und wird über die digitale Plattform „Divid“ verwaltet.

Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähigen Leistungen an das ⁠UBA melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an sie ausgeschüttet.

„Ich bin sicher, dass der Einwegkunststofffonds einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit des öffentlichen Raums leisten wird. Abfall bekommt einen Preis – das setzt wichtige Anreize zum Verzicht auf Einwegkunststoffprodukte und gegen das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen, Plastikbechern oder Plastiktüten“, erklärt UBA-Präsident Dirk Messner.

Kunststoffrecycling: Der große Überblick

Mann mit Kreislaufsymbol auf dem T-Shirt
(Bild: Bits and Splits - stock.adobe.com)

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Welche Verantwortung übernimmt das Umweltbundesamt?

Das UBA verwaltet den Einwegkunststofffonds samt Register für Hersteller und Anspruchsberechtigte digital über die Einwegkunststoff-Plattform Divid. Ab 2024 wird sie für Hersteller und Anspruchsberechtigte für Registrierungen und Meldungen bereitstehen. Ab 2025 bestimmt das UBA die von den einzelnen Herstellern zu zahlende Abgabenhöhe sowie die Höhe der Auszahlungen an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte. Des Weiteren ist das UBA zuständig für die Einordnung von Einwegkunststoffprodukten, die Bestimmung der Produktart und die Feststellung, ob jemand ein Hersteller im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes ist.

Welche Aufgabe der Einwegkunststoffkommission zukommt

Bei der Aufgabenwahrnehmung wird das UBA teilweise durch die Einwegkunststoffkommission unterstützt. Dieses noch zu errichtende Beratungsgremium besteht aus Vertretern der betroffenen Wirtschaft, der Anspruchsberechtigten sowie der Entsorgungs-, Umwelt- und Verbraucherverbände. Das UBA stellt die Geschäftsstelle der Einwegkunststoffkommission.

Quelle: Umweltbundesamt

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