Coperion, Stuttgart, hat das europäische Patent, mit dem Doppelschnecken-Extruder der ZSK-Baureihen mit 5A-Knetblöcken unter Schutz gestellt sind, in finaler Instanz vor der zuständigen Beschwerdekammer des europäischen Patentamts verteidigt. Die 5A-Knetblöcke, die unter das Patent EP 1 508 424 B2 fallen, vermeiden Drehschwingungen bei Hochleistungsextrudern der ZSK-Baureihen des schwäbischen Herstellers.
Coperion, Stuttgart, hat das europäische Patent, mit dem Doppelschnecken-Extruder der ZSK-Baureihen mit 5A-Knetblöcken unter Schutz gestellt sind, in finaler Instanz vor der zuständigen Beschwerdekammer des europäischen Patentamts verteidigt. (Bild: Coperion)
Generell ist es möglich, dass der Extruder in der Resonanzfrequenz angeregt wird und es dadurch zu Brüchen an den Wellen oder Ausfällen der Kupplung kommt. Um diesem entgegenzuwirken, hat Coperion Knetblöcke entwickelt, die die anregenden Kräfte reduzieren. Für diese 5A-Knetblöcke besitzt das Unternehmen das genannte Patent, welches im April 2016 erfolgreich verteidigt wurde. Seit der Patentanmeldung im Jahr 2003 sind die 5A-Knetblöcke vor allem bei Großmaschinen im Einsatz, um mögliche Schäden zu vermeiden.
(dl)
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