Verbraucher und Eltern können beruhigt sein. Die Sicherheit in den Anwendungen wurde in den Risikobewertungen der EU nachgewiesen. Umfassende Risikobewertungen, unabhängige Stellungnahmen wissenschaftlicher Komitees der EU und Berichte der Europäischen Chemikalienagentur unterstützen die sichere Verwendung von hochmolekularen Weichmachern.

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (Bund) und das Umweltbundesamt (Uba) äußern pauschale Bedenken über Phthalate ohne Differenzierung zwischen niedermolekularen (DEHP, DBP, BBP, DIBP) und hochmolekularen Produkten (DINP, DIDP, DPHP). Hochmolekulare Phthalate sind jedoch nicht als gefährliche Stoffe eingestuft. Die Pressemitteilung des Uba, „Weitere Phthalate stehen auf der Agenda“, darf nicht so verstanden werden, dass geplant wäre, hochmolekulare Phthalatweichmacher ebenfalls auf die EU-Kanidatenliste zu setzen, so der europäische Verband für Weichmacher und Zwischenprodukte (ECPI: European Council for Plasticisers and Intermediates), Brüssel.

Der Verband stellt klar, dass es nicht richtig ist, zu sagen, dass Weichmacher aus Weich-PVC-Artikeln ausgasen. Weichmacher sind physikalisch eng in PVC gebunden. In Abriebpartikeln, die im Staub auch gesammelt werden, sind Weichmacher weiterhin in den PVC-Partikeln vorhanden. Wissenschaftliche Studien haben laut ECPI gezeigt, dass der Weichmachergehalt im Hausstaub nicht mit der Exposition des Menschen korreliert. Weiterhin sei Hausstaub auch nicht repräsentativ für die Qualität der Innenraumluft und könne daher nicht als Indikator für die Luftqualität in Innenräumen dienen. Vorschläge zum Verbot aller Phthalate seien wissenschaftlich nicht fundiert und daher abzulehnen.

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