Gemäß der im Reach-Ausschuss vorgeschlagenen Beschränkung dürfen die vier Phthalat-Weichmacher Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP), Benzylbutylphthalat (BBP) und Diisobutylphthalat (DIBP) nicht in Erzeugnissen enthalten sein, die von Verbrauchern verwendet werden oder in Innenräumen in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr einzeln oder in beliebiger Kombination in einem plastifizierten Material erhältlich sind. Der Beschränkungsvorschlag berücksichtigt die kumulativen Auswirkungen und die kombinierte Exposition gegenüber den vier Phthalaten aus verschiedenen Erzeugnissen.
Der Reach-Ausschuss, in dem alle EU-Mitgliedsstaaten vertreten sind, unterstützte die von der Kommission vorgeschlagene Maßnahme einstimmig. Erarbeitet wurde der Vorschlag von Dänemark zusammen mit der Europäischen Chemikalienagentur Echa. Wenn die Maßnahme verabschiedet wird, wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt 18 Monate nach Inkrafttreten für Produkte des EU-Marktes, unabhängig davon ob sie innerhalb oder auch außerhalb der EU hergestellt werden. Reach ist die europäische Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Das Bundesumweltministerium schrieb in seiner Pressemitteilung über Phthalat-Weichmacher: „Diese Stoffe wirken nachgewiesenermaßen auf das Hormonsystem, können die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen und sich schädlich auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib auswirken. (dw)
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