Seit Anfang 2009 ist der Eierbecher aus Styrol-Acrylnitril namens eiPOTT des Aschaffenburger Designers Michael Neubauer (qed-Design) bei Koziol im Sortiment. Nachdem es Apple nicht gelungen war, die Herstellung und den Vertrieb des Produkts generell zu verbieten, hat der Konzern es nun im dritten Anlauf geschafft, eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des NamenseiPOTT für den Eierbecher zu erwirken. Begründet wird der Vorgang mit einer möglichen Verwechslungsgefahr des Eierbechers mit einem Musikabspielgerät der Firma Apple.
Die Begründung stützt sich in erster Linie auf die klangliche Zeichenähnlichkeit. Und der schwer wiegenden Tatsache, dass sich der Hersteller von trendigen Kunststoffprodukten den Umstand zu Nutze mache, „dass in der deutschen Sprache zwei Substantive – hier ‘Ei‘ und ‘Pott‘ – praktisch beliebig miteinander verbunden werden können.“
Die Richter gestehen der Namensgebung zwar zu, sie sei „eine witzige Idee. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung vermag der Senat aber nicht erkennen.“ Daher könne man den Aspekt der Kunstfreiheit nicht gelten lassen. Zudem handele es sich bei dem Begriff eiPOTT um ein Kunstwort, das keinen klaren Sinngehalt habe und sowieso für Eierbecher „nicht üblich“ sei. Vielmehr ließen sich hinter dem Begriff auch andere Gegenstände vermuten wie zum Beispiel ein Eierkocher. Verwunderlich daher auch die Ausführung, dass Koziol zwar jedes andere Produkt seines Sortiments eiPOTT nennen dürfe, nur eben keinen Eierbecher.
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