PV072016_Marktübersicht Kältetechnik_Regloplas

(Bild: Regloplas)

Die F-Gas-Verordnung (Verordnung über fluorierte Treibhausgase), auf die an dieser Stelle schon im vergangenen Jahr kurz eingegangen wurde, gilt in der Fassung (EU) Nr. 517/2014 seit dem 1. Januar 2015. Naturgemäß weisen gleich mehrere Firmen in ihren Mitteilungen zu Entwicklungstrends auf diese Verordnung hin. So schreibt Single, Hochdorf, dass „hinsichtlich der neuen F-Gas-Verordnung eine Umstellung auf alternative Kältemittel (natürliche Kältemittel, die in der Atmosphäre abgebaut werden können) abzusehen ist.“ „Der Einsatz von natürlichen Kältemitteln steht immer im Vordergrund“, teilt Hafner-Muschler, Balingen, mit und ergänzt, dass „dadurch sowohl nationale als auch europäische Regularien eingehalten werden und möglicherweise mit dieser Verwendung auch Fördergelder, zum Beispiel Bafa, zu beantragen sind.“ Auch ONI, Lindlar, weist auf die „Einflussnahmen der F-Gas-Verordnung beziehungsweise deren Auswirkungen auch auf Förderprogramme des Bundes“ hin. Diese betreffen vor allem die Betreiber, wie einer Broschüre des Umweltbundesamtes zu entnehmen ist. Danach sind Betreiber diejenigen, die „die Kontrolle über das technische Funktionieren der Einrichtung haben. Es ist sekundär, ob sie auch die Eigentümer sind.“ Verschiedene in der Broschüre aufgeführte Verordnungen bestimmen, dass „die Verantwortung, Emissionen fluorierter Kältemittel zu verhindern und Aufzeichnungen zu führen, klar beim Betreiber und nicht beim Serviceunternehmen liegt. Vertraglich kann diese Aufgabe delegiert werden, die Verantwortung jedoch nicht.“ Die Broschüre gibt aber auch Auskunft über Fördermöglichkeiten. So „fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) seit 2008 die Anschaffung energieeffizienter Neuanlagen mit halogenfreien Kältemitteln, Maßnahmen zur Energie-Effizienzverbesserung an Bestands­anlagen, die Kältemittel mit einem GWP (Global Warming Potential/Treibhauspotential) von maximal 2.500 verwenden sowie Beratungsmaßnahmen.“ Die Nutzung der Abwärme der Anlagen kann eine zusätzliche Bonusförderung bewirken. Hingewiesen wird auf förderfähige Anlagen gewerblicher Unternehmen und auf die Mittelstands­initiative verschiedener Institutionen.

(Bildquelle: GWK)

(Bildquelle: GWK)

Energie-Effizienz der Anlagen

Nahezu alle Firmen haben sich im Rahmen der Mitteilung von Entwicklungstrends zur Energieeffizienz ihrer Anlagen geäußert und teilweise auch den Gesichtspunkt der Abwärmenutzung aufgegriffen. So schreibt GWK, Meinerzhagen, dass eine „höhere Betriebskostenersparnis bei der Erzeugung des Kaltwassers und die verstärkte Nutzung der Abwärme für Heizprozesse die Trends beim Thema Kühlung in der Kunststoffverarbeitung sind. Denn die ständig steigenden Kosten für Heizöl, Gas und elektrische Energie, verbunden mit der sich verschärfenden EU-Gesetzgebung, erhöhen auf Seiten der Verarbeiter den Kostendruck derart, dass immer häufiger konkrete Forderungen gestellt werden, wie viel elektrische Energie für die Verarbeitung von einem Kilogramm Kunststoff aufgebracht werden darf.“ In der Kunststoff verarbeitenden Industrie erfüllen, wie GWK weiter ausführt, „auf das Produktionsumfeld des Kunden zugeschnittene Verbundanlagen mit Energiesparmodulen alle Prozessanforderungen in Bezug auf die benötigten Temperaturen und Wassermengen bei gleichzeitig minimalem Energieverbrauch. Dies bedeutet in der Produktion, dass Temperiergeräte und Kühlanlage in einem sauber aufeinander abgestimmten Energieverbund betrieben werden. So lassen sich die Betriebskosten im Vergleich zu konventionellen Kühlsystemen um bis zu 85 Prozent senken. Zu den energie­effizienten Anlagenkomponenten zählen Hochleistungs-Verdampfer mit elektronischem Expansionsventil, energieeffiziente Schraubenkompressoren mit stufenloser Leistungsregulierung, Wärmerückgewinnung mit Fußbodenheizung und Wärmewandler, frequenzgeregelte Pumpen sowie Motormanagement mit EC-Technik. Um auf kostengünstige Weise kaltes Wasser für Produktionseinrichtungen zu erzeugen, werden Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht und den verschiedenen Jahreszeiten genutzt. Hierbei wird die Laufzeit der Kältemaschine erheblich reduziert. Energiesparmodule zur Außentemperatur- und lastabhängigen Regelung des Kältemittelstroms und der Motorendrehzahl erhöhen außerdem die Effizienz.“

Laut Hafner-Muschler „werden Geräte und Anlagen in ihren Anforderung­en grundsätzlich ganzheitlich auf Kälte- und Wärmenutzung definiert.“ Dies geschieht zum Beispiel durch Wärmerückgewinnung. Für die Energieeffizienz gilt nach Angaben dieser Firma, dass „eine möglichst hohe Energieeffizienz jeweils in höherer Priorität im Vergleich zu First-Invest steht.“ Single verweist auf „den Einsatz von Frequenzumrichtern für Kältekompressoren, Versorgungspumpen und Ventilatoren. Durch sie kann die Anlageneffizienz gesteigert werden. Weiterhin besteht bei den Prozesskühlanlagen ab einer Kälteleistung von ca. 70 kW die Möglichkeit des Einsatzes von natürlichen Kältemitteln wie R290 (Propan). Diese tragen maßgeblich zur Effizienzsteigerung der Anlagen bei und entsprechen den neuen Regularien der aktuellen F-Gas-Verordnung.“ Der Einsatz von „Axial-Ventilatoren mit 30 Prozent höherem Wirkungsgrad“ sorgt nach Frigel, Rheinfelden, für eine Steigerung der Energie-Effizienz. Nach Delta-Temp, Recklinghausen, wird die „Energie-Effizienzklasse A“ mit „energieeffizienten Scroll­verdichtern, überdimensionierten Verdampfern und dem Kältemittel R 410a, das einen Ozone-Deplation-Potential-Wert (ODP, dt. Ozonabbaupotential) von Null“ aufweist, erreicht. Für Sortech, Halle (Saale), besteht in der Maßnahme, eine Adsorptions-Kältemaschine in den Produk­tionsprozess einer Extrusionsanlage zur Sekundärkühlung zu integrieren, die Möglichkeit, „die Verwendung von elektrischer Energie zur Prozesskühlung erheblich zu reduzieren. Auf diese Weise entsteht ein von der Herstellung bis zur Entsorgung nachhaltiges und vielfältig einsetzbares Produkt“, wie diese Firma ergänzend hinzufügt.

Schallgedämmte Anlagen

„In Bezug auf die Reduzierung der Schallemissionen von Prozesskühlanlagen“, schreibt Single, „besteht die Möglichkeit, durch die Installation spezieller Vorrichtungen den Schalldruckpegel im Bedarfsfall deutlich zu senken. Besondere Anwendung finden diese im Bereich der Außenaufstellung in bewohnten Gebieten/Mischgebieten als auch in sehr ruhigen Umgebungen innerhalb der Produktionshallen.“ Zu derartigen Maßnahmen gehören laut Delta-Temp die Verwendung von „Super-Low-Noise-Versionen (SLN) mit gedämmten Kompressor- und Pumpengehäusen und drehzahlgeregelten EC-Ventilatoren.“ Bei dem Einsatz von Adsorptionskältemaschinen sind schalldämmende Maßnahmen „nicht notwendig, da bei diesen Anlagen nur die Umschaltventile zu hören sind und diese liegen unter 40 dB“, teilt Sortech mit.

Hygienesicherheit

Auf einen besonderen Aspekt des Einsatzes von Kälteanlagen geht ONI ein und schreibt: „Die Legionellen-Problematik in Kühlturmanlagen (Hygienesicherung gemäß VDI 2047 Bl.2) und die daraus resultierende Einflussnahme auf Anlagen mit wassergekühlten Kältemaschinen führt möglicherweise zu einem vermehrten Einsatz von trocken­gekühlten Anlagen an Stelle von wassergekühlten Anlagen. Begründung ist der in regelmäßigen Abständen zu erbringende Hygienenachweis für zum Beispiel Kühlturm-Anlagen.“

Weiterführende Informationen

ist freier Mitarbeiter des Plastverarbeiter. office@hoffmanns-texte.de

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