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Kälteanlagen gehören zur Grundausstattung vieler kunststoffverarbeitender Betriebe. (Bild: L & R Kältetechnik)

Hohe Kosten für Kältemittel und schwankende Verfügbarkeit bei „Refill“-Medien: Bei der Wartung und beim Service von Kälteanlagen – die jeder Spritzgießer betreibt – kam es mit dem Inkrafttreten der F-Gase-Verordnung immer wieder zu Schwierigkeiten und Beeinträchtigung. Grund dafür ist der sogenannte „Phase down“, eine Bezeichnung für die bewusste Verknappung der bisher üblichen Kältemittel wie R 134a, R 404A, R 407C und R 507. Diese Kältemedien auf HFKW-Basis (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe) sollen mittelfristig durch alternative Prozessflüssigkeiten, beispielsweise auf HFO-Basis, mit geringerem Treibhauspotenzial ersetzt werden.

F-Gase-Verordnung führt zur Verknappung von HKFW-Nachfüllware

Dieses Ziel ist einerseits verständlich und unterstützenswert, denn HFKWs tragen, wenn sie durch unsachgemäßen Umgang entweichen, tatsächlich zur globalen Erwärmung bei. Das Kältemittel R 134a zum Beispiel hat einen GWP-Wert (Global Warming Potential – Treibhauspotential) von 1430. Ein Kilo dieses Fluids hat also rechnerisch ein gleich hohes Treibhauspotenzial wie 1,43 t CO2. Andererseits lassen sich mit HFKW-Medien sehr energieeffiziente Klima- und Kälteanlagen realisieren.

Neue Versorgungswege führen zu Intransparenz

Da eine 1:1-Umstellung auf alternative Medien bei vorhandenen Anlagen zumeist nicht möglich ist, ist der Betreiber sowie der von ihm beauftragte Kältefachbetrieb im Wartungsfall auf den Nachbezug des HFKW-Mediums angewiesen. Weil die Hersteller die produzierten Mengen aber gemäß F-Gase-Verordnung reduzieren, kam es in der jüngeren Vergangenheit zu den erwähnten Preissteigerungen und Versorgungsengpässen bei Nachfüllware.

Inzwischen sind die Preise für HFKW-Nachfüllware wieder nahezu stabil. Sie befinden sich jedoch wegen der „verordneten“ Verknappung auf erhöhtem Niveau. Außerdem stehen die klassischen Bezugswege von Marken-Kältemitteln über den Großhandel nicht mehr in vollem Maße zur Verfügung. Die Konsequenz: Die Quotierung funktioniert zwar, der europäische Kältemittelmarkt hat die für 2018 festgeschriebene Obergrenze von 115,29 Mio. t CO2-Äquivalente nicht überschritten. Zugleich ist der Markt aber fragmentierter geworden und die Herkunft von HFKW-Kältemitteln intransparent.

Marktlücke mit illegalen Kältemitteln gefüllt

Leider ist es so, dass nicht nur die Industrie dem Marktgesetz von Angebot und Nachfrage folgt, sondern auch kriminelle Organisationen. Sie sahen angesichts der Marktverwerfungen die Chance, HFKW-Kältemittel jenseits der festgeschriebenen Menge zu importieren und in den Markt zu bringen – und hatten damit Erfolg.

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Der EFCTC kämpft gegen den Import, das Inverkehrbringen und die Nutzung illegaler Kältemittel

Der europäische Herstellerverband EFCTC hat Untersuchungen eingeleitet, um die Dimension des illegalen Handels zu verdeutlichen. Basierend auf einem jüngsten Vergleich öffentlich verfügbarer Daten, etwa von chinesischen Exportdaten im Vergleich zu Importen in die EU, kommt der EFCTC zu dem Schluss, dass die Menge illegaler Kältemittel bis zu einem Drittel derjenigen Menge ausmachen könnte, die im Rahmen der F-Gase-Verordnung erlaubt ist. Felix Flohr, der als Kältemittel-Experte bei Daikin Chemicals Europe für den EFCTC spricht, stellt fest: „Hier gibt es einen riesigen Schwarzmarkt, der die Klimaschutzbemühungen der EU unterwandert und nicht zuletzt ein Risiko für Händler und Betriebe darstellt.“

Nach den Untersuchungen des Herstellerverbandes dürfte die daraus resultierende Mehrbelastung für die Umwelt mehr als 30 Mio. t CO2‘-Äquivalent entsprechen, vergleichbar mit dem Ausstoß von 20 deutschen Kohlekraftwerken. Der Erwerb und die Verwendung von illegalen Kältemitteln untergraben damit massiv die Ziele der F-Gase-Verordnung.

Einsatz von illegalen Kältemitteln birgt Risiken

Aber es gibt noch weitere Nachteile und Risiken. Da die HFKWs aus fragwürdiger Quelle stammen, kann der Anwender nicht sicher sein, ob die Kältemittel der benötigten Qualität und Stoffzusammensetzung entsprechen. Im Extremfall kann das eingesetzte Kältemittel die Anlage schädigen. Mögliche Folge kann ein Anlagenstillstand sein und es können sich für den Kältefachbetrieb haftungsrechtliche Konsequenzen ergeben. Auch die (Einweg-)Druckbehälter, in denen die illegalen HFKWs zumeist vertrieben werden und deren Einsatz in der EU verboten ist, können Sicherheitsmängel aufweisen.

Hersteller von Kälteanlagen warnen vor unbekannten Quellen für Kältemittel

Die Hersteller von Kälteanlagen sehen diese Entwicklung mit Sorge. Burkhard Rüßmann ist Geschäftsführer der L & R Kältetechnik, die seit 29 Jahren Kälteanlagen für die Kunststoffindustrie projektiert und fertigt, und Obermeister der Kälteinnung für den Regierungsbezirk Arnsberg. Er schätzt das Risiko, das von illegalen Kältemitteln ausgeht, als hoch ein: „Kürzlich wurden wieder größere Mengen illegaler HFKW-Medien in mehreren osteuropäischen Staaten sichergestellt. Deshalb sollte jeder, der HFKW-Kältemittel einkauft oder Refill-Medien verwendet, genau prüfen, ob es sich um quotierte, das heißt, legale Ware handelt. Dazu verpflichtet uns der Umweltschutz. Außerdem gefährden Anlagenbetreiber, die illegale Importware verwenden, die Verfügbarkeit der Anlage und die Gewährleistung des Anlagenherstellers.“

Wie unterscheidet man legale von illegalen HFKWs?

Anwender der Kältemedien und Betreiber von Kälteanlagen können hier Vorsorge treffen, ohne großen Aufwand treiben zu müssen. Denn es gibt mehrere Anzeichen, die eine Unterscheidung zwischen gesetzeskonformen und illegalen HKFW-Kältemitteln erlauben:

  • Die Art der Behälter (Einwegbehälter sind in Europa schon seit 2007 verboten, ihr Inhalt meistens illegal;
  • Behälterpfand: Erhebt der Lieferant Pfand auf den Behälter? Wenn nicht, handelt es sich wahrscheinlich um illegales Material;
  • die Kennzeichnung von Mehrwegbehältern (aufgeführt sein sollte unter anderem der Name des Produzenten, der π-Stempel als Zeichen der TPED-Zulassung und die Angabe des EU-Zertifikat EN-133221);
  • das Vorhandensein (und die Plausibilität) eines Sicherheitsdatenblattes;
  • das Preisniveau (ist die Ware verdächtig günstig?).

Generell sollte der Anwender nur seriösen Händlern mit bekannten Lieferwegen und -beziehungen vertrauen und besonders beim Kauf über Online-Plattformen vorsichtig sein. Wer als Anwender zudem auch den Wartungsbetrieb oder das eigene Wartungspersonal explizit nach legal gehandelten Kältemitteln fragt, unterstützt das Bewusstsein für ein Problem, das in seiner Dimension noch viel zu wenig erkannt wurde.

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Felix Flohr, Kältemittel-Experte bei Daikin Chemicals Europe.Bildquelle: EFCTC

„Bei Kältemitteln gibt es einen riesigen Schwarzmarkt, der die Klimaschutzbemühungen der EU unterwandert und nicht zuletzt ein Risiko für Händler und Betriebe darstellt.“

Erste Erfolge beim Kampf gegen illegale Kältemittel

Der Branchenverband EFCTC kämpft aktiv gegen den Import, das Inverkehrbringen und die Nutzung illegaler Kältemittel. Neben dem Vergleich von Import- und Exportdaten hat der Verband auch das international tätige Wirtschaftsermittlungsunternehmen Kroll mit entsprechenden Ermittlungen beauftragt. Ganz konkret ging Kroll zwischen März und Dezember 2019 insgesamt 228 Meldungen illegaler Aktivitäten nach. Zahlreiche Produkte wurden dabei über Online-Marktplätze angeboten. Im Jahr 2019 konnten so insgesamt 444 illegale Angebote auf 15 Verkaufsplattformen aufgedeckt werden.

Kroll deckte zudem auf, dass die illegalen Kältemittel vor allem durch fehlgeleitete Umladungen, Missbrauch der vorgegebenen Quoten und offenen Schmuggel sowie als gefälschte Produkte in die EU gelangen. Insgesamt lieferte Kroll eindeutige Hinweise auf mindestens 3.000 t illegal gehandelter HFKWs. Allein diese Menge entspricht einem CO2-Äquivalent von 4,7 Mio. t, vergleichbar mit dem jährlichen CO2-Ausstoß von 3,5 Mio. neuen Pkw. Und das ist, wie die weiteren Untersuchungen verdeutlichen, wohl nur die Spitze des Eisbergs.

 

Technik im Detail

Was tun bei Zweifel an der Legalität von Kältemitteln?

Wenn illegale Importware in der Größenordnung von 16 Prozent der europäischen Quote kursiert, ist immer die Möglichkeit gegeben, dass der Betreiber einer Kälteanlage oder auch der Kältefachbetrieb solche Ware erwirbt. Wie man das mit ziemlicher Sicherheit ausschließt und warum man das tun sollte beschreibt dieser Betrag.

Was aber ist zu tun, wenn man Zweifel an der Echtheit beziehungsweise Legalität der erworbenen oder angebotenen Kältemittel hat? In diesem Fall sollte sich der Anwender die Hotline zur anonymen Meldung illegaler F-Gas-Produkte benachrichtigen: https://efctc.integrityline.org/index.php

Auf einen Blick

Der EFCTC – ein Branchenverband fordert mehr Aktivität

Der Europäische Technische Ausschuss für Fluorkohlenwasserstoffe (EFCTC) ist eine Sektorgruppe des Verbands der Europäischen chemischen Industrie (Cefic) und repräsentiert die Unternehmen Arkema, Chemours, Daikin Chemical, Honeywell und Koura. Hauptziele sind die Bereitstellung aktueller Informationen über die Anwendung, Sicherheit, Gesundheits- und Umweltauswirkungen von HFKW (teilfluorierten Kohlenwasserstoffe), FKW (perfluorierte Kohlenwasserstoffe), HFO (Hydrofluorolefine) sowie die einschlägige europäische und internationale Gesetzgebung. https://stopillegalcooling.eu/de/

Aktuell fordert der EFCTC die Europäische Kommission zu verstärkten Aktivitäten im Kampf gegen illegale Kältemittel auf. Und auch einzelne EU-Abgeordnete bemängeln die ihrer Meinung nach zu laxe Haltung des EU-Vorgehens gegen Importe illegaler FHKW-Kältemedien.

ist Fachjournalist für Mark.Kom Consulting in Lochau, Österreich.

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