Im Gegensatz zur Röntgenstrahlung ist die Terahertzstrahlung nicht ionisierend, bietet allerdings ähnlich der Röntgenstrahlung den Vorteil, dass Kunststoffe für diesen Bereich des elektromagnetischen Spektrums zu großen Teilen transparent sind und damit eine Untersuchung des Bauteilvolumens ermöglicht wird. Die Terahertzprüfung erfordert im Gegensatz zur Röntgenprüfung keine aufwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen und entgegen der Ultraschallprüfung keinen Kontakt zum Prüfkörper sowie kein Koppelmedium. Für den Bereich der zerstörungsfreien Prüfung von elektrisch nicht leitfähigen Kunststoffen bietet sie damit ein hohes Anwendungspotenzial.
Das am IKT verfügbare System ermöglicht Prüfungen in Transmission und Reflexion in einem Frequenzbereich von 0,1 THz bis zu 3 THz. Es können beispielsweise Werkstoffinhomogenitäten und Dichteschwankungen erkannt, Schichtdicken gemessen sowie Faserwelligkeiten in glasfaserverstärkten Kunststoffen detektiert werden. Weitere Einsatzmöglichkeiten reichen von der Prüfung von Klebverbindungen über quantitative Feuchtigkeitsmessung bis hin zur 3D-Rekonstruktion ganzer Bauteile. (sf)