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Nanogate

Das Oberflächentechnologieunternehmen Nanogate hat ein Schutzschirmverfahren gestartet. (Bildquelle: Nanogate)

Das Management von Nanogate wird jetzt gemeinsam mit dem Sanierungsexperten Matthias Bayer und Rechtsanwalt Franz Abel (beide Kanzlei Abel und Kollegen) die Restrukturierungsmaßnahmen erarbeiten. Beide verfügen über erhebliche Erfahrung insbesondere im Rahmen von Schutzschirmverfahren. Hierbei werden die Mitarbeiter, Betriebsräte, Banken, Kunden und alle Gläubiger umfassend einbezogen. In der Eigenverwaltung bleiben der Vorstand sowie die Geschäftsführungen voll handlungsfähig. Ihnen zur Seite steht Rechtsanwalt Günther Staab (Kanzlei Staab und Kollegen), der vom Amtsgericht Saarbrücken gruppenweit als (vorläufiger) Sachwalter bestellt wurde.

Derzeit hoher Automotiveanteil

„Das gewählte Verfahren ermöglicht es Nanogate, im Rahmen der Eigenverwaltung innerhalb der nächsten drei Monate einen tragfähigen Plan für den Erhalt und die Restrukturierung der betroffenen Standorte zu erarbeiten und umzusetzen. Ziel ist es, möglichst viele der konzernweit fast 1.800 Arbeitsplätze zu erhalten sowie das Unternehmen insgesamt langfristig profitabel auszurichten. Das Geschäftsmodell ist im Wesentlichen nachhaltig und umfasst unterschiedliche Zielmärkte“, so der Generalbevollmächtigte Matthias Bayer. „Allerdings ist es angesichts des erheblichen Automotiveanteils kurzfristig anfällig für konjunkturelle Auswirkungen, vor allem durch Corona“, ergänzt Franz Abel als weiterer Generalbevollmächtigter.

„Für das Instrument des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung hat sich Nanogate entschieden, weil damit die Voraussetzungen für eine zügige und nachhaltige Restrukturierung des Geschäfts in einem schwierigen Marktumfeld geschaffen werden können. Der Betrieb wird in vollem Umfang fortgeführt und wir setzen uns dafür ein, dass Kunden und Geschäftspartner weiterhin die gewohnte Liefertreue und hohe Qualität der Produkte erfahren. Nanogate ist für die Anforderungen unserer Zielmärkte gut positioniert und hat namhafte Kunden in zukunftsträchtigen Geschäftszweigen“, so der Vorstandsvorsitzende Martin Hendricks.

Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind zunächst über das lnsolvenzgeld bis Ende August 2020 gesichert.

Eine Zulassung zum Schutzschirmverfahren ist nur dann möglich, wenn ein Unternehmen von der Insolvenz bedroht, aber noch nicht zahlungsunfähig ist und das Unternehmen saniert werden kann. (sf)

 

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