Biologische Abbaubarkeit im Vergleich zu Oxo-Fragmentierung oder Enzym-Additiven
Biologisch abbauen zu CO2, Wasser und Biomasse
Der Begriff Biokunststoff ist nicht geschützt. Biokunststoffe müssen nicht biologisch abbaubar sein. Ebenso bedeutet „biologisch abbaubar“ nicht immer, das die Materialien biologisch abbaubar nach der Europäischen Norm EN 13432 sind. Vielfach werden die Kunststoffe nur in nicht mehr sichtbare Partikel zersetzt, was weder der Umwelt noch den Menschen zuträglich ist. Denn für Kunststoffe mit Pro-Oxidant-Zusätzen oder enzymbasierten Additiven fehlt ein Nachweis der biologischen Abbaubarkeit. Um eine eindeutige Kennzeichnung biologisch abbaubarer oder zertifiziert kompostierbarer Kunststoffe bemüht sich ein Europäischer Verband mit dem Keimling-Logo. Es zeigt an, dass nach maximal zwölf Wochen das Produkt in einer industriellen Kompostieranlage zu mindestens 90 % zu CO2, Wasser und Biomasse abgebaut werden kann. mehr... 30. Juni 2014 - Fachartikel
Biomasse für mehr Umweltschutz
GREEN TEFABLOC m. Austern
NACHHALTIGKEIT Durch das Verwenden von Austernschalenpulver hat Hersteller CTS die Umweltleistung sein thermoplastischen Elastomere steigern können. mehr... 5. September 2011 - Produktbericht