Die Bundesregierung hatte im Januar einen Entwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes vorgelegt, um damit die Einwegkunststoff- und die Abfallrahmenrichtlinie der EU in nationales Recht umzusetzen. PED und VCI begrüßen die angestrebte Förderung der Kreislaufwirtschaft durch Vorschläge zur Stärkung von Mehrweglösungen, Pfandsystemen und des Recyclings von Kunststoffen in Getränkeflaschen: „Kunststoffe sind aus ökologischer Sicht oftmals erste Wahl. Damit wir Abfälle vermeiden und wichtige Ressourcen schonen, müssen wir sie aber im Kreis führen“, erklärt PED-Hauptgeschäftsführer Ingemar Bühler.
Ausweitung von Registrierungspflichten in der Kritik
Als problematisch beurteilen VCI und PED hingegen Vorschläge zur Ausweitung von Registrierungspflichten auf Industrie- und Transportverpackungen und zur Nachweisführung über die Rücknahme und Verwertung industrieller Mehrwegverpackungen. „Beide Vorschläge sind Paradebeispiele für mehr Bürokratie, die Kreislaufwirtschaft erschweren statt fördern. Bereits etablierte industrielle Rücknahmelösungen werden durch die geplante Nachweispflicht ausgebremst. Die Unternehmen brauchen stattdessen echte Unterstützung“, kritisiert Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des VCI. VCI und PED begrüßen, dass sich der Bundesrat zuvor in einer Stellungnahme für einen Verzicht der Ausweitung der Registrierungspflichten ausgesprochen hatte.
Grundsätzlich sehen VCI und PED bei den diversen, parallel stattfindenden Gesetzesvorhaben zur Förderung der Kreislaufwirtschaft die Gefahr einer kleinteiligen Überregulierung und daraus resultierende Unstimmigkeiten zwischen nationalen und europäischen Bestimmungen: „Ein europäischer Flickenteppich, bei dem keiner mehr durchblickt, kann nicht das Ziel sein“, kommentiert Bühler. Große Entrup ergänzt: „Damit wir vorankommen, wäre es nützlicher, mehr Energie in die Förderung von Innovationen zu stecken. Das muss viel stärker in den Fokus der Politik rücken.“