DEKRA Labor Reach

Ab dem 7. Juli 2020 gelten strengere Regeln zum Einsatz von Phthalat-Weichmachern. (Bild: Dekra)

Die Phthalat-Weichmacher werden insbesondere in PVC und in PU-Weichkunststoff eingesetzt, aber auch in Elastomeren wie Chloropren-Kautschuk und thermoplastischen Elastomeren (TPE/TPU). Der Phthalat-Anteil kann durchaus 30 oder 40 Prozent des Kunststoffmaterials eines Produktes betragen. Griffe, zum Beispiel von Werkzeugen, enthalten häufig Weichmacher. Sie werden auch für Aufdrucke auf Textilien verwendet, um den Druck dauerhaft elastisch zu halten.

Die Phthalat-Weichmacher werden insbesondere in Asien noch eingesetzt, weil sie billiger sind als die Ersatzprodukte, beobachten die Experten der Dekra. Wegen ihrer fortpflanzungsgefährdenden Wirkung sind die genannten Weichmacher bereits in einer Reihe von Regelungen verboten, beispielweise in der RoHS-Richtlinie oder der Spielzeug-Richtlinie.

Bisher gab es im Rahmen der REeach-Verordnung nur eine Informationspflicht gemäß Art. 33, da die Stoffe auch auf der sogenannten Kandidatenliste sind. Durch die Erweiterung der Beschränkung in Reach, Anhang XVII, gilt das Verbot nun für das Inverkehrbringen aller Erzeugnisse, mit einer Reihe spezifischer Ausnahmen wie für Laborgeräte oder Medizinprodukte. Für Kraftfahrzeuge und deren Ersatzteile gilt die Beschränkung erst ab 2024, ebenso für Luftfahrzeuge.

Dekra rät allen Unternehmen zu prüfen, ob ihre Produkte diese Weichmacher enthalten. Es sei auf jeden Fall ratsam, dies mit seinen Lieferanten zu klären. In vielen Fällen sei auch eine Laboruntersuchung hilfreich. Dazu bieten die Dekra-Labore akkreditierte Weichmacheranalysen in Deutschland und in China an. Darüber hinaus bietet die Organisation auch datenbankgestützte Risikobeurteilungen von Materialien sowie Unterstützung beim Aufbau von Prozessen, um Produktkonformität sicherzustellen. (jhn)

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