Das Europäische Parlament hat den Berichtsentwurf zur EU-Altfahrzeugverordnung veröffentlicht. Ziel ist ein nachhaltiges Fahrzeugrecycling mit Kunststoffrezyklaten. Die Rezyklatquoten wurden angepasst, post-industrielle Rezyklate und Biokunststoffe werden berücksichtigt. Eine schnellere Entwicklung der Berechnungsmethode soll Planungssicherheit bieten. Kunststoffverarbeiter und Recycler spielen eine Schlüsselrolle in der nachhaltigen Transformation der Automobilindustrie. Tecpart unterstützt den Dialog, um eine praxisnahe Umsetzung zu gewährleisten. Der Entwurf soll Investitionssicherheit für Hersteller, Verarbeiter und Recycler schaffen.

Das Europäische Parlament hat kürzlich den Berichtsentwurf der EU-Parlamentarier Jens Gieseke und Paulius Saudargas zum Vorschlag der EU-Kommission für die neue EU-Altfahrzeugverordnung veröffentlicht. Er markiert einen Schritt hin zu einem ambitionierten, realistisch umsetzbaren und nachhaltigen Fahrzeugrecycling unter Einsatz von Kunststoffrezyklaten (Bild: Dalle 3/ OpenAI)

Das Europäische Parlament hat den Berichtsentwurf der EU-Parlamentarier Jens Gieseke und Paulius Saudargas zur neuen EU-Altfahrzeugverordnung veröffentlicht. Ziel ist ein nachhaltiges Fahrzeugrecycling mit Kunststoffrezyklaten. Michael Weigelt, Geschäftsführer des Tecpart – Verband Technische Kunststoff-Produkte, sieht darin eine wichtige Weichenstellung: „Die letzten Anpassungen sind ein wichtiger Schritt, alle Kunststoffabfallströme wieder ins Fahrzeug bringen zu können.“ Zudem biete die Verordnung eine Perspektive für Recycler, deren Geschäftsmodelle zuletzt unter Druck standen.

Wie verändern sich die Rezyklatquoten?

Der Entwurf sieht eine Anpassung der Rezyklatquoten vor. So wurde die Quote für „open Loop“-Material von 25 % auf 20 % gesenkt. Die ursprünglich geplante Vorgabe, ausschließlich Post-Consumer-Rezyklate zu verwenden, entfällt. Künftig zählen auch Post-industrielle Rezyklate und Biokunststoffe zur Quote. Zudem wurde die Mindestquote für „Closed Loop“-Material von 25 % auf 15 % reduziert. Darüber hinaus wird „plastic“ nun explizit als Thermoplast und Polyurethanschaum definiert.

Ein weiterer Punkt ist die beschleunigte Entwicklung der Berechnungsmethode für die Rezyklatquoten. Statt nach 36 Monaten soll diese bereits 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung vorliegen. Damit erhalten Kunststoffverarbeiter und die Automobilindustrie früher eine verlässliche Grundlage zur Berechnung des erforderlichen Rezyklateinsatzes.

Die Hersteller von Kunststoffrezyklaten und die kunststoffverarbeitende Industrie spielen eine zentrale Rolle in der nachhaltigen Gestaltung des europäischen Automobilsektors. Ihre technischen Kunststoffkomponenten tragen zur Transformation der Branche bei. Für die mittelständisch geprägte Zulieferindustrie, insbesondere die Hersteller technischer Kunststoffteile, sind strategische und gesetzgeberische Vorgaben entscheidend für wirtschaftliche Stabilität und nachhaltiges Wachstum.

Wie geht es mit der Verordnung weiter?

Tecpart unterstützt die europäischen Institutionen in verschiedenen Gremien. Der Verband bringt die Perspektive der kunststoffverarbeitenden Industrie, der Recycler und der Compoundeure in die Diskussionen ein, um eine praxisnahe und umsetzbare Gesetzgebung zu fördern. „Dies ist ein wichtiger Schritt für Investitionssicherheit – sowohl für Hersteller technischer Kunststoffprodukte als auch für Verarbeiter, Recycler und Compoundeure“, so Weigelt. Nun gilt es, den Dialog weiterzuführen und den Prozess zügig abzuschließen.

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