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Ab 1. Januar 2019 entscheidet die ZSVR, ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. (Bild: ZSVR)

Gunda Rachut ist Vorstand der neuen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Gunda Rachut, Vorstand Stiftung Zentrales Verpackungsregister: „Auslegungsspielräume bei der Systembeteiligung für Verpackungen sollen mit diesem Katalog der Vergangenheit angehören." (Bildquelle: obs/Stiftung Zentrales Wertstoffregister/Cornelia Borck)

In der Vergangenheit wurden oftmals auf der Basis von mehr oder weniger pauschalen Gutachten viele Verpackungen aus dem Pflichtenbereich herausdefiniert. In Summe hat diese Unterbeteiligung zu einer Wettbewerbsverzerrung von ungefähr 200 Mio. Euro pro Jahr geführt. „Auslegungsspielräume bei der Systembeteiligung für Verpackungen sollen mit diesem Katalog der Vergangenheit angehören“, erläutert Gunda Rachut, Vorstand Zentrale Stelle Verpackungsregister, die Zielsetzung: „In Zukunft kann man einer Verpackung ansehen, ob sie an einem System zu beteiligen ist.“ Vertriebsverbote können nur umgesetzt werden, wenn transparent ist, dass eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist.

Abdeckung relevanter Konsumgüter

Insgesamt besteht der Katalog aus einem Leitfaden und 36 Produktgruppen mit 417 Einzeldatenblättern. Damit werden alle relevanten Konsumgüter abgedeckt. Die sogenannten Serviceverpackungen, beispielsweise Tragetaschen und Coffee-to-go-Becher, sind pauschal als systembeteiligungspflichtig eingeordnet, da sie fast ausschließlich beim privaten Endverbraucher landen. Versandverpackungen sind im Katalog separat aufgeführt. Diese sind ebenfalls weitaus überwiegend systembeteiligungspflichtig.

Beide Pflichten bestanden bereits nach alter Rechtslage. Jedoch war in diesen beiden Bereichen die Umsetzung bislang sehr unzureichend. Der Beteiligungsgrad bei der Materialgruppe Papier-Pappe-Karton (PPK) lag nach einer Untersuchung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Jahr 2016 nur bei ungefähr 50 Prozent.

„Nur wenn die Hersteller und Vertreiber ordnungsgemäß für die Verpackung zahlen, entfaltet sich die Lenkungswirkung des Verpackungsgesetzes. Wenn es Geld kostet, beginnt das Nachdenken über die Vermeidung und über recyclinggerechtes Design. Daher ist der Katalog auch ein Kernprojekt der Stiftung und unterstützt die Zielsetzung des Verpackungsgesetzes“, unterstreicht Rachut, um die weitreichende Wirkung des Katalogs zu verdeutlichen.

Feststellung auf Systembeteiligungspflicht

Ab dem 1. Januar 2019 hat die ZSVR unter anderem die behördliche Aufgabe, auf Antrag festzustellen, ob eine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. Um es den Herstellern zu ersparen, eine Vielzahl von einzelfallbezogenen Anträgen zu stellen, hat sich die Zentrale Stelle Verpackungsregister entschieden, einen entsprechenden Katalog als Verwaltungsvorschrift zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Die Erarbeitung des Katalogs erfolgte mit der GVM Mainz und basiert auf einer umfassenden Analyse des Verpackungsmarktes. Grundlage ist die Regelung, dass eine Verpackung, die „typischerweise“ beim privaten Endverbraucher anfällt, auch zur Finanzierung des flächendeckenden Systems zur Sammlung und Verwertung von Verpackungen beitragen muss.

„Mit dem Katalog schaffen wir eine Grundlage, um es für alle Beteiligten einfacher zu machen. Künftig kann jeder Verpflichtete mit einem Blick in den Katalog rechtssicher feststellen, ob seine Verpackung systembeteiligungspflichtig ist. Wir beseitigen damit viele Unklarheiten der vergangenen Jahre“, so Rachut. Das Konsultationsverfahren beginnt am 10. August 2018. Die betroffenen Kreise können bis zum 21. September 2018 ihre Stellungnahmen abgeben. Daraufhin wird die Zentrale Stelle Verpackungsregister die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und voraussichtlich im Oktober 2018 den finalisierten Katalog zur Systembeteiligungspflicht zur Verfügung stellen. (dw)

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