Die Methoden des chemischen Recyclings von Kunststoffabfällen können die bisherigen Methoden des mechanischen Recyclings sinnvoll ergänzen. Insbesondere verunreinigte und gemischte Kunststoffe, die sich nicht mechanisch recyceln lassen und bisher thermisch verwertet werden, lassen sie so in den Kreislauf zurückführen. Derzeit investieren viele Unternehmen weltweit erhebliche Beträge, um diese Methoden in Anlagen industriellen Maßstabs zu erproben und zu skalieren.
Viele dieser Projekte entstehen jedoch nicht in Deutschland. Kunststoffland NRW setzt sich dafür ein, dass diese Investitionen nach Deutschland und vor allem Nordrhein-Westfalen fließen. „Um einen Beitrag dazu zu leisten, hat Kunststoffland NRW als einziger Verband der Kunststoffindustrie, der die gesamte Wertschöpfungskette von der chemischen Industrie über die Verarbeiter bis zu den Recyclern abbildet, Positionen erarbeitet. Darin ist erstmals gelungen, die bis dahin konträren Auffassungen von Vertretern des chemischen sowie des mechanischen Recyclings zu diesem Thema in einer gemeinsamen Position zu vereinen“, erklärt Kunststoffland NRW-Geschäftsführer Dr. Ron Brinitzer. Der Verband plädiert dafür, nicht länger das Für und Wider von mechanischem versus chemischen Recycling zu diskutieren. Beide Methoden haben ihre Berechtigung und werden ihre Rolle nebeneinander finden.
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„Es zeichnet sich ein sinnvolles komplementäres Nebeneinander von mechanischem und chemischem Recycling ab. Gleichwohl besteht im Hinblick auf Verpackungsabfälle die Befürchtung, dass das chemische Recycling das mechanische Recycling beeinträchtigen könnte. Um diesen Befürchtungen vorzubeugen, schlagen wir vor, den im Verpackungsgesetz bestehenden Status Quo und damit die bestehende Quote für das werkstoffliche Recycling von Verpackungsabfällen bis zum Jahr 2030 fortzuschreiben“, so Brinitzer, und ergänzt zugleich: „Für das chemische Recycling wird für diesen Zeitraum eine separate Quote ausgewiesen. Danach soll keine separate Quotierung mehr gelten. Die Recyclingquote für Kunststoffabfälle wird dann durch Anrechnung der von beiden Recyclingarten erbrachten Mengen auf die gleiche Quote erbracht. Alle anderen Kunststoffabfälle sind von dieser Regelung nicht betroffen.“
Quelle: Kunststoffland NRW
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