Aufgrund unterschiedlicher Interessen der Bestandsinvestoren mit Bezug auf die künftige Entwicklung der APK sowie der Weiterentwicklung und Expansion der hauseigenen Newcycling-Technologie, konnte über einen längeren Zeitraum keine Einigung bezüglich wichtiger Finanzierungsschritte erzielt werden. Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verschlechterte sich im Zuge dieser Situation sukzessive und die beabsichtigten Ausbaupläne konnten in dieser Situation nicht umgesetzt werden. Im Februar 2023 haben Lyondell Basell und Kirkbi, die familiengeführte Holding- und Investmentgesellschaft der Marke Lego, ihren Einstieg bei der APK bekannt, wie Sie hier nachlesen können.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der APK entschieden, den Schritt zur Eigenverwaltung zu wagen. Mit Blick auf die drohende, aber noch nicht eingetretene Zahlungsunfähigkeit ist nun der Zeitpunkt gekommen, die Lage und Pläne des Unternehmens unter insolvenzrechtlichen Vorgaben voranzutreiben. Die Ziele, der Erhalt der APK in Merseburg sowie der Bau weiterer Großwerke für das Newcycling von Post-Consumer-Verpackungsabfällen, wie Sie auch in dieser Meldung lesen, bleiben vorrangig.
Das Sanierungsverfahren wurde beim zuständigen Amtsgericht in Halle eingereicht. Das Gericht hat dem Antrag am 29. Mai 2024 entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Fortführung der APK als Ziel
Im Eigenverwaltungsverfahren bleibt der Vorstand der APK handlungs- und weisungsbefugt. Während des nun anstehenden Transformationsprozesses hin zu neuen Investoren, wird der Vorstand von dem sanierungserfahrenen Rechtsanwaltsteam Dr. Georg Bernsau und Nadja Raiß von der internationalen Wirtschaftskanzlei K&L Gates unterstützt. Dies geschieht, um der Komplexität und der rechtlichen Herausforderungen des Eigenverwaltungsverfahrens gerecht zu werden. „In den anstehenden Wochen werden wir jetzt Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten und interessierten Investoren gemeinsam mit dem Vorstand aufnehmen und auf der Grundlage dessen alle Möglichkeiten für die Fortführung der APK und des Newcyclings in Merseburg nutzen“, erläutert Dr. Georg Bernsau, der zum Generalbevollmächtigten und Mitglied der Geschäftsführung der APK ernannt wurde.
Um die Geschäftsführung während des Eigenverwaltungsverfahrens zu begleiten und die Interessen der Gläubiger zu wahren, hat das Amtsgericht Halle den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Der Geschäftsbetrieb in Merseburg wird auch im Eigenverwaltungsverfahren ohne Einschränkung aufrechterhalten. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter werden für drei Monate von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Der Vorstand und das Sanierungsteam sind davon überzeugt, das Sanierungsverfahren schnellstmöglich abschließen zu können.
Quelle: APK