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Der Klebstoffhersteller Henkel hat zum Schutz von Verbrauchern Epoxysilan-freie Kaschierklebstoffe entwickelt. (Bild: Henkel)

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Der Aufbau von mehrlagigen Verpackungen hängt in hohem Maße von Hochleistungsklebstoffen und geeigneten Haftvermittlern ab, die ein dauerhaftes und sicheres Verbinden der Materialien ermöglichen. (Bildquelle: Henkel)

Epoxysilane wie Glymo und Glyeo sind Haftvermittler, die bei Lebensmittelverpackungen wie beispielsweise für laminierte Beutel verwendet werden, die der Sterilisation und Heißabfüllung standhalten müssen. In einigen Fällen werden diese auch für mikrowellengeeignete Verpackungen eingesetzt. Sie erhöhen die Haftfestigkeit zwischen Aluminium- und Polyolefin-Folien und weisen eine gute Verbundfestigkeit auch bei erhöhten Temperaturen auf.

Aufgrund der Tatsache, dass Glymo in einer Vielzahl von Anwendungen mit Lebensmittelkontakt eingesetzt wird, hat sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die vorhandenen toxikologischen Daten genauer angesehen. Im Jahr 2017 kam die EFSA zu dem Schluss, dass Glymo als potenziell genotoxisch eingestuft werden muss. „Deshalb arbeitet die Europäische Union nun an einem gesetzlichen Rahmen für 2020, um die Verwendung von Epoxysilanen entsprechend ihrer potenziellen Genotoxizität zu regulieren. Hierfür ist ein Zeitrahmen bis September 2020 sehr wahrscheinlich. Dieser Umstand wird die Nachfrage nach geeigneten Alternativen erhöhen“, erläutert Dr. Monika Tönnießen, Head of Food Safety Compliance – Global Food Safety, Product Safety and Regulatory Affairs bei Henkel, Düsseldorf. Feica, der Verband der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie mit Sitz in Büssel, empfiehlt bereits jetzt, den Haftvermittler so schnell wie möglich zu ersetzen.

Änderungen werden die gesamte Branche betreffen

In naher Zukunft wird die Anwendung von Glymo als Haftvermittler noch erlaubt sein, solange nachgewiesen werden kann, dass dabei die menschliche Gesundheit nicht gefährdet wird. Produkte, die Epoxysilane enthalten, dürfen nicht für fettige Füllgüter verwendet werden, und Epoxysilane dürfen in wässrigen Füllgütern nicht nachweisbar sein. „Kritisch dabei ist, dass Verarbeiter und Verpackungshersteller den Nachweis für das Fehlen von Glymo und strukturell ähnlichen Chemikalien wie Glyeo selbst erbringen müssen. Dies impliziert zwei Faktoren: den richtigen Klebstoff, oder, bei Verwendung Epoxysilan-haltiger Klebstoffe, den Einsatz der richtigen Testmethode“, erklärt Dr. André Weiss, Manager Instrumental Analytics, Project Management Food Safety bei Henkel. (sf)

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