Omniplast hatte am 20. Januar 2020 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Wetzlar gestellt. Die Eigenverwaltung zielte darauf ab, dass die Geschäftsführung des Unternehmens im Amt bleibt und die Sanierung selbst vorantreiben kann. Überwacht wird sie dabei von einem vorläufigen Sachwalter, den das zuständige Amtsgericht bestellt. Lojowsky begleitet den Restrukturierungsprozess seitdem zunächst als vorläufiger Sachwalter und wurde mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 30. März zum Insolvenzverwalter bestellt. Das Unternehmen hatte angesichts der nicht mehr bestehenden Fortführungsmöglichkeit den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen.

Lojowsky und die Geschäftsführung, die sich von der auf Sanierung in Eigenverwaltung spezialisierten Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf beraten ließ, hatten den Geschäftsbetrieb zunächst uneingeschränkt aufrechterhalten können. Parallel prüften sie Möglichkeiten einer Sanierung des Unternehmens mit Hilfe eines Insolvenzplans sowie die Möglichkeit, einen Investor zu finden. Dieser sollte das Unternehmen übernehmen und mit frischem Geld ausstatten. „Leider mussten wir feststellen, dass die Suche nach Investoren am Ende nicht zu dem erhofften Erfolg führte“, konstatiert Lojowsky. „Deshalb mussten wir schweren Herzens die Entscheidung treffen, den Geschäftsbetrieb einzustellen. Eine Fortführung wäre nur unter hohen Verlusten und damit nur mit einer Schädigung der Gläubiger möglich. Das ist aber gesetzlich verboten.“

Bereits vor der Insolvenzeröffnung wurde für die 112 Arbeitnehmer zwischen den Beteiligten ein Sozialplan und Interessensausgleich verhandelt. 95 Arbeitnehmer wechseln in eine dreimonatige Transfergesellschaft, in der sie weiterqualifiziert und in neue Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden sollen. Omniplast wurde im Jahr 1955 gegründet und galt als einer der ersten Hersteller von Kunststoffrohrsystemen für Frisch- und Abwasser in Europa. (jhn)

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