VDMA Hauptgeschäftsführung

Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA, äußert sich zur Verlängerung der Kurzarbeit. (Bild: Uwe Nölke/VDMA)

Der VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann erklärt: „Die Kurzarbeit durch eine Verordnungsermächtigung von 12 auf 24 Monate verlängern zu können, ist die richtige Antwort der Großen Koalition auf die aktuelle Konjunkturschwäche. Sie entspricht damit einer Forderung des VDMA. Denn der Maschinenbau in Deutschland ist von mehreren Seiten unter Druck geraten. Protektionismus und Handelskriege machen ihm ebenso zu schaffen, wie der Strukturwandel in der Autoindustrie, der eine spürbare Investitionszurückhaltung zur Folge hat. Die Verlängerung der Kurzarbeit ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Vorteil: Fachkräfte bleiben den Unternehmen erhalten, Arbeitslosigkeit wird vermieden.
Allerdings enthält der Gesetzentwurf auch Mängel, die im weiteren Verfahren dringend korrigiert werden müssen. So mag es zwar an sich sinnvoll sein, Zeiten der Kurzarbeit im Bedarfsfall zur Weiterbildung zu nutzen. Aber die Verlängerung der Kurzarbeit nur auf Betriebe zu beschränken, in denen mindestens die Hälfte der vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, ist eine allzu hohe Hürde. Damit werden die Unternehmen zusätzlich belastet, die bereits von der Konjunkturschwäche stark betroffen sind.“ (sf)

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