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Dr. Fang Luan, IK-Referentin, freut sich über die praxisnahe Überarbeitung der DIN-Norm und der Möglichkeit für Hersteller den Rezyklatanteil einheitlich angeben zu können. (Bild: IK)

„Die Initiative zur Überarbeitung der Norm ist für uns eine logische Konsequenz aus den vielfältigen Aktivitäten für einen höheren Rezyklateinsatz in Kunststoffverpackungen“, freut sich die zuständige IK-Referentin Dr. Fang Luan über die praxisnahe Überarbeitung der DIN-Norm. Im Zuge der neuen Version wurde unter anderem die Vorgabe zum Kennzeichnen für Kunststoffrezyklate mit der Angabe des prozentualen Rezyklatanteils beispielsweise PET (REC50) eingeführt.

Kennzeichnung neu geregelt

Außerdem wurde die Kennzeichnung für Kunststoff-Kunststoff-Verbunde vorgeschrieben. Neu geregelt ist auch die für Produkte, die aus einem Kunststoff sind, der nicht wie PET, HDPE, PVC, LDPE, PP und PS in der Norm gelistet ist. Eine weitere wichtige Änderung ist die Streichung der Zusatzbezeichnung 07 („Others“).
Vorgaben in Normen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter, so lange sie nicht in Gesetzen zitiert werden oder Gegenstand von vertraglichen Vereinbarungen sind. Somit ist wie bisher die entsprechende Kennzeichnung nach DIN 6120 nicht verpflichtend, sondern freiwillig. „Wir empfehlen unseren Mitgliedern jedoch diese einheitliche Kennzeichnung im Sinne von Transparenz und Vergleichbarkeit“, so Dr. Luan. (sf)

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Unternehmen

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