csm_FORUM_2015_Kollage_a1fcee63d9

Kunststoffbehälter, Folien, Netze und Garne können in etablierten Systemen gesammelt und dem Recycling zugeführt werden. (Bild: Rigk)

Neue Gewerbeabfallverordnung

Den Zielen der EU Roadmap entspricht auch die neue bundesdeutsche Gewerbeabfallverordnung, die im August 2017 in Kraft tritt. Bereits beim Erzeuger soll eine getrennte Sammlung der Wertstoffe erfolgen, um die nachfolgenden Bearbeitungsschritte zu vereinfachen. Zur Überwachung der Ziele werden umfassende Dokumentationspflichten der Abfallerzeuger und -besitzer eingeführt. Für Besitzer von Verpackungsabfällen ändert sich dann nichts, wenn diese an die rücknahmeverpflichteten Hersteller und Vertreiber zurückgegeben werden. Rücknamesysteme wie Pamira und andere Rigk-Systeme stellen dafür die Getrenntsammlung sowie die umfassenden Dokumentationspflichten sicher.

Eric_Rehbock_

Bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock auf dem bvse-Symposium Ende Juni. (BIldquelle: bvse)

Auf dem bvse-Symposium Ende Juni 2017 diskutierten Experten die Folgen der neuen Gewerbeabfallverordnung. Bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock machte in seiner Rede vor 110 Teilnehmern deutlich: „Deutschland braucht eine umfassende Rohstoffwende durch mehr Ressourcenschonung, Recycling sowie eine effiziente Sekundärrohstoffwirtschaft. Es gilt mehr denn je, sich für eine ökonomisch erfolgreiche und nachhaltige Zukunft optimal aufzustellen.“

Er mahnte: “Zusätzliche Nachweispflichten, immer höher geschraubte technische Spezifikationen und starre Mindestanforderungen an die Vorbehandlungstechnik rauben kleinen und mittelständischen Unternehmen immer mehr Zeit und Flexibilität und minimieren gleichzeitig deren reelle Chance, sich im Wettbewerb erfolgreich zu behaupten.“ Ein enges Gerüst vorgeschriebener Technik behindere zudem Innovation in neue Behandlungstechnik und schränke die abfallwirtschaftlich tätigen Unternehmen unangemessen ein.

Auch wenn der Leistungs- und Pflichtenkatalog an Vorbehandlungsanlagen mit den geforderten Verwertungs- und Recyclingquoten erst zum Januar 2019 greift, sollten Verwerter und Entsorger schon jetzt ihren Status Quo prüfen und aktiv werden, riet der Vertreter des Bundesumweltministeriums Dr. Jean Doumet auf der bvse-Tagung. Er schätzt einen jährlichen Kosten-Mehraufwand von ca. 16 Mio. EUR. „Dieser wird hauptsächlich der Getrenntsammlung, und Zuführung zu einer Vorbehandlung, anstelle einer energetischen Verwertung zuzuschreiben sein“, erklärte Dr. Doumet. Hinzu rechne der Gesetzgeber noch einmal rund 192 Mio. EUR für den einmaligen Umstellungsaufwand, den er fast ausschließlich für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die Vorbehandlung einkalkuliert, so Doumet weiter.

Viele Unternehmen seien über die nächsten Schritte verunsichert, so der Branchenexperte und Berater Professor Dr. Uwe Görisch auf der Tagung. „Als erste Maßnahme ist eine zeitnahe Analyse des Ist-Zustandes unumgänglich, und zwar nicht nur in technischer Hinsicht, sondern vor allem im Hinblick auf die Zielsetzungen, die durch die neue Gewerbeabfallverordnung gesetzt sind. Anlagenbetreiber und zuständige Vollzugsbehörden sollten sich dazu zusammensetzen und gemeinsam beraten, ob hinsichtlich vorhandener Technik, eingehender Stoffströme und erreichbarer Quoten, Anpassungen notwendig sind. Hier sind, im Benehmen mit den zuständigen Behörden, Einzelfallbetrachtungen notwendig“, machte der langjährige Branchenberater deutlich.

ist Redakteurin Plastverarbeiter. etwina.gandert@huethig.de

Sie möchten gerne weiterlesen?

Unternehmen

RIGK GmbH

Friedrichstraße 6
65185 Wiesbaden
Germany