Abfallbeutel und Einwegtragetaschen, hergestellt durch Filmextrusion (Blasfolien) (Hergestellt aus biobasiertem Polyester unter Verwendung von Masterbatch)

Abfallbeutel und Einwegtragetaschen, hergestellt durch Filmextrusion (Blasfolien) (Hergestellt aus biobasiertem Polyester unter Verwendung von Masterbatch) (Bild: AF-Color)

Da die Wandstärke ein wichtiges Kriterium für die biologische Abbaugeschwindigkeit des Polymers ist, gehören Folien zu den häufigsten Anwendungen von bioabbaubaren  Kunststoffen – beispielsweise für Einwegtragetaschen, Abfallbeutel oder Müllsäcke sowie auch für Lebensmittelverpackungen. Dabei spielen Farben von Verpackungen eine wichtige Rolle als Kaufkriterium. Somit gewinnt die Einfärbung von Biopolymeren zunehmend an Bedeutung. Dazu werden fast ausschließlich Farbmasterbatches eingesetzt, welche aus bioabbaubaren polymeren Trägermaterialien und entsprechenden Farbmitteln aufgebaut sind. Die in Europa maßgebliche Norm für die Bioabbaubarkeit von Kunststoffen ist die DIN EN 13432. Für einen Nachweis der biologischen Abbaubarkeit, können Anbieter ein Zertifizierungsprogramm durchlaufen. Seit 2012 ist European Bioplastics Eigentümer des Zertifizierungsprogramms, in dem DIN Certco in Deutschland und Vincotte in Belgien Zertifierungen durchführen. Vincotte ist eine unabhängige belgische Organisation und hat eine EN 45011 Akkreditierung.

Farbmasterbatches zertifiziert

Die verwendete Trägermatrix wird innerhalb von 12 Wochen vollständig abgebaut. Die Abbildung zeigt das mit einer 100 µm dicken biologisch abbaubaren Folie erzielte Ergebnis. Einwegtragetaschen haben üblicherweise eine Dicke von ca. 50 µm. (Bildquelle: AF Color)

Die verwendete Trägermatrix wird innerhalb von 12 Wochen vollständig abgebaut. Die Abbildung zeigt das mit einer 100 µm dicken biologisch abbaubaren Folie erzielte Ergebnis. Einwegtragetaschen haben üblicherweise eine Dicke von ca. 50 µm. (Bildquelle: AF Color)

Im Mai dieses Jahres hat die AF-Color, Zweigniederlassung der Akro-Plastic, in Niederzissen, die Vincotte-Zertifizierung ihrer AF-Eco-Produktpalette mit Vergabe des Siegels „OK compost“ erfolgreich abgeschlossen. Die AF-Colorrträgt die Zertifizierungsnummer S467. Die zertifizierte Produktpalette umfasst Farbmittel zum Einfärben biologisch abbaubarer Kunststoffe wie beispielsweise Mvera B5010 für Folien. Der Gehalt an nicht- als bioabbaubaren gelisteter Stoffe ist nach der DIN EN 13432 auf insgesamt maximal fünf Prozent limitiert, pro einzelnem Stoff auf maximal ein Prozent. Zudem ist der Schwermetallgehalt vor allem in Verpackungsanwendungen innerhalb dieser Norm reglementiert. „Wir können uns hiermit innerhalb des zertifizierten Farbmittelpools frei bewegen und verschiedenste Vinçotte-zertifizierte Farbeistellungen im Bunt-, Weiß- und Schwarzbereich realisieren“, so Dirk Schöning, Bereichsleitung Vertrieb bei AF-Color. Die Dosierempfehlung und Verarbeitbarkeit im Spritzguss und in der Extrusion erleichtern dem Anwender den Zugang zu weiteren Zertifikaten für den Nachweis der Kompostierbarkeit des Endproduktes. „Wir bieten Unterstützung für Verarbeiter an und empfehlen eine passende Auswahl der Rohstoffe. Vorab sind Laborprüfungen für eine sichere Verarbeitung in unserem Bio-Fed-Labor möglich,“ ergänzt Dr. Inno Gaul, Bereichsleiter Forschung und Entwicklung von AF-Color. In dem Film- und Folienlabor können die wichtigsten Kennwerte für die Folienfertigung gemessen sowie Informationen zur  biologischen Abbaubarkeit gewonnen werden. Als Lieferant und Rohstoffanbieter sieht sich das Unternehmen als Partner im Entwicklungsprozess. Die Kombination aus Masterbatchhersteller, Compound-Entwickler- und Hersteller in einer engen
Kooperation bietet hier gute Voraussetzungen.

 

Grenzwerte gemäß DIN EN 13432

 

Technik im Detail

Europäische Norm EN 13432
EN 13432 verlangt das folgende Eigenschaften durch unabhängige Prüflabore untersucht werden:

  • Desintegration im Kompost: Nach drei Monaten Kompostierung und anschließender Absiebung durch ein 2 mm Sieb dürfen nicht mehr als 10 Prozent Rückstände bezogen auf die Originalmasse verbleiben.
  • Chemische Prüfung: Offenlegung aller Inhaltsstoffe, Grenzwerte für Schwermetalle sind einzuhalten.
  • Biologische Abbaubarkeit: Die Fähigkeit des kompostierbaren Materials unter dem Einfluss von Mikroorganismen zu CO2 umgewandelt zu werden: Mindestens 90 Prozent des organischen Materials müssen in sechs Monaten in CO2 umgewandelt werden.
  • Praktische Prüfung der Kompostierbarkeit im Technikumsmaßstab (oder einer Praxisanlage): Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf den Kompostierungsprozess erfolgen.
  • Ökotoxizitätstest : Untersuchung des Effekts des resultierenden Komposts auf das Pflanzenwachstum (agronomischer Test).
    Die maximale Materialstärke eines Kunststoffes, für die im praxisüblichen Rahmen noch eine Kompostierung erfolgt, wird festgestellt. Der gesamte Testzyklus muss erfolgreich durchlaufen werden; erfolgreiche Einzeltests genügen nicht. Die Zertifizierung stellt sicher, dass nicht nur der Kunststoffanteil eines Produktes vollständig biologisch abbaubar und für die Kompostierung geeignet ist, sondern auch die dazugehörigen Bestandteile, wie beispielsweise Farben, Kleber, Etiketten, oder der Inhalt selbst.
    Die auf Basis der EN 13432 durchgeführte Zertifizierung kompostierbarer Biokunststoffprodukte erlauben die Vergabe eines geschützten Kennzeichens. Neben dem Keimling findet man auch oft die Logos „OK Compost“ (Vinçotte) und DIN – Geprüft industriell kompostierbar“ (DIN Certco).

    (Quelle: European Bioplastics e.V.)

 

ist Redakteurin Plastverarbeiter. etwina.gandert@huethig.de

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