Die Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) schließt betriebsbedingte Kündigungen sowohl bei Bayer als auch künftig bei Materialscience in Deutschland bis Ende 2020 aus.

Die Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) schließt betriebsbedingte Kündigungen sowohl bei Bayer als auch künftig bei Materialscience in Deutschland bis Ende 2020 aus. (Bild: Bayer)

 

Die Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) schließt betriebsbedingte Kündigungen sowohl bei Bayer als auch künftig bei Materialscience in Deutschland bis Ende 2020 aus.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmenr-Vertreter sind sichtlich zufrienden mit der Vereinbarung. Thomas de Win, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats, meldet stolz: „Mit der neuen GBV ist es uns gelungen, den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen nach 2015 um weitere fünf Jahre bis 2020 zu verlängern – so lange wie bei keiner Beschäftigungssicherung seit 1997.“ Er geht davon aus, dass damit die Arbeitsplätze in den Unternehmen des heutigen Konzerns langfristig abgesichert sind.

Bayer-Personalvorstand Michael König erklärt dazu: „Wir haben das klare Ziel, die Zahl der Arbeitsplätze trotz der bevorstehenden Veränderungen im Konzern sowohl weltweit als auch in Deutschland in den nächsten Jahren stabil zu halten.“ Daher sei die neue Gesamtbetriebsvereinbarung ein eindeutiges Bekenntnis zum Heimatstandort Deutschland und dem dortigen nachhaltigen Erhalt der Beschäftigung.

Standorte in Deutschland gesichert

Ein weiterer Bestandteil der Beschäftigungssicherung ist die Zusage des Konzernvorstands, die bestehenden Unternehmensstandorte sowohl des Mutterkonzerns als auch von Materialscience in Deutschland zu erhalten sowie die Forschung und Entwicklung an den Standorten zu stärken. Die Unternehmensführung verpflichtet sich im Zusammenhang mit dem Börsengang, keine Standorte zu schließen, bestehende Unternehmenszentralen sowie Forschungsaktivitäten in Deutschland zu belassen und vorgesehene Investitionen wie geplant vorzunehmen. Andererseits nimmt Materialscience auch nach dem eigenständigen Börsengang für mindestens drei Jahre erforderliche Leistungen der Bayer-Servicegesellschaften ab, wie Bayer Business Services (BBS), Bayer Technology Services (BTS) oder der Bayer Gastronomie (BayGast) sowie von der Currenta, zu den für Bayer geltenden Konditionen. Gesamtbetriebsratschef de Win, kommentiert: „Mit diesen Zusagen erhalten die Beschäftigten von Bayer und Materialscience die gerade jetzt so dringend benötigte Planungssicherheit für die kommenden Jahre.“

Weitere Vereinbarungen

Mit der Gesamtbetriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung verlängern die Unterzeichner auch zahlreiche flankierende Vereinbarungen bis Ende 2020, die die Instrumente zum Beschäftigungserhalt regeln. Dazu gehören insbesondere die GBV „Personalverbund“, die den Wechsel von Beschäftigten zwischen den Konzerngesellschaften ermöglicht. Außerdem die bestehende GBV über die interne Beschäftigungsorganisation „Bayjob“ sowie verschiedene weitere Maßnahmen, die die „GBV zur Lösung von Beschäftigungsproblemen“ seit 2008 zusammenfasst.

Die Auffanggesellschaft Bayjob beschäftigt Mitarbeiter, die nach einem etwaigen Verlust ihres Arbeitsplatzes nicht sofort eine andere Stelle finden. Ziel der Maßnahme ist es, für den Arbeitnehmer einen neuen Dauer-Arbeitsplatz zu finden oder zumindest einen temporären Einsätz innerhalb des Konzerns. Außerdem sollen die betroffenen Beschäftigten an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.

In der Vereinbarung ist zudem festgeschrieben, dass der bestehende Solidarpakt zur Bezahlung von vorübergehend nicht beschäftigten Arbeitnehmern unverändert fortgesetzt wird. Daran beteiligen sich alle Mitarbeiter – vom Vorstand bis zum Tarifbeschäftigten – mit maximal zehn Prozent ihrer variablen Bezüge.

(dl)

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