BAUA Mittlerweile mehr als 300 Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen europäischen Chemikalienrecht hält der Reach-CLP-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereit. Die Antworten liegen in Rubriken wie „Nachgeschalteter Anwender“, „Registrierung“, „Einstufung und Kennzeichnung“ oder „Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis“ vor. Zudem können sie in zwei Dokumenten vom Internetangebot des Helpdesks heruntergeladen werden.

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