PAK gelten als potenziell krebserregend. Sie kommen als Verunreinigung beispielsweise in Weichmacherölen oder Industrieruß vor und sind häufig in Kunststoff- und Gummiteilen zu finden. Bislang gab es in Europa lediglich Grenzwerte bei der Vergabe des GS-Zeichens oder als Handelsempfehlung. Vor kurzem wurden die PAK nun offiziell in den Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen, in dem europaweit Verbote und Beschränkungen bestimmter Stoffe in Erzeugnissen geregelt sind.

Betroffen von der Änderung sind Konsumgüter mit zugänglichen Kunststoff- oder Gummiteilen. Genannt werden beispielsweise Sportgeräte, Haushaltsgeräte, Laufhilfen, Werkzeuge für den Privatgebrauch, Bekleidung und Schuhe sowie Arm- und Stirnbänder. Für Spielzeug sowie Produkte für Säuglinge und Kleinkinder wurde ein niedrigerer Grenzwert festgelegt als für die restlichen Konsumgüter.

Die Dekra bietet in den eigenen Labors in Halle, Stuttgart und Shanghai akkreditierte PAK-Analytik an, um Herstellern, Importeuren, und Händlern neutrale anerkannte Nachweise über die Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte zu ermöglichen. Neben PAK-Analysen bieten die Experten ein umfangreiches Prüf- und Analytikspektrum für Konsumgüter und beraten rund um die REACH-Verordnung.

(ck)

 

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