VDMA - Brodtmann

Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer VDMA. (Bild: Salome Roessler/lensandlight)

Ein harmonisierter digitaler Binnenmarkt ist essentiell für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas und seiner Industrie. „Es ist daher richtig, dass die EU bei der Digitalisierung am Ball bliebt und strategisch vorangeht“, sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann. „Sorgen bereitet uns aber die Vielzahl der neuen Gesetze und Detailvorschriften. Hier besteht die Gefahr, dass der Mittelstand die Zeche in Form von Auflagen und Wettbewerbsnachteilen zahlen muss“, fürchtet Brodtmann.

Digitalbürokratie zulasten kleiner Unternehmen

Der VDMA unterstützt die Ziele der im Rat diskutierten Initiativen wie beispielsweise zur Künstlichen Intelligenz (KI), zu Cybersicherheit oder den „Data Governance Act“. Viele der Entwürfe sind aber nicht an den Bedürfnissen des Mittelstands ausgerichtet, sondern werfen den Unternehmen unnötig Knüppel zwischen die Beine. „Wenn etwa die neue Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie Unternehmen mit 50 Angestellten auf die gleiche Stufe stellt wie Großunternehmen, und wenn das KI-Gesetz neue Registrierungspflichten für bestimmte Methoden der Programmierung schafft, geht das zu weit. Diese Regelwerke belasten die Unternehmen finanziell erheblich und schränken Kreativität ein, die dringend gebraucht wird“, warnt Brodtmann.

Gerade kleinere Unternehmen, die geringere Stückzahlen produzieren, müssen zum Beispiel Zertifizierungskosten einer Neuerung im Vergleich zu Großunternehmen teuer refinanzieren. Somit werden Innovationen, die mit erhöhten Auflagen einhergehen, erschwert. „Ein weiteres Problem ist, dass insbesondere kleinere Unternehmen keine großen Compliance-Abteilungen haben, die sich um die bürokratischen und rechtlichen Fragen kümmern können. Das alles führt zu Wettbewerbsnachteilen in einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt“, erklärt Brodtmann.

Ausnahmen für kleinere Betriebe beibehalten

Der VDMA fordert die Gesetzgeber daher auf, die Belastbarkeit kleinerer Unternehmen besser zu berücksichtigen und Gesetze technologieneutral und praxistauglich zu gestalten. Dazu gehört auch, gesetzgeberische Ausnahmen oder Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen. „So sollte etwa im Netz- und Informationssicherheitsgesetz (NIS 2) der Schwellenwert für Ausnahmen von der Richtlinie nicht auf 50 Angestellte abgesenkt werden, sondern bei der üblichen Grenze von 250 Mitarbeitern liegen“, fordert Brodtmann. (ega)

 

 

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