IK-Pressebild-Kennzeichnung-Einwegbecher

Einweg-Getränkebecher unterliegen neuen Kennzeichnungvorschriften. (Bild: IK)

Auch wenn dadurch die Vorgaben der EU-Richtlinie für Einweg-Kunststoffprodukte 1:1 umgesetzt werden, kritisiert die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, Bad Homburg, die Regelung in Bezug auf Kunststoffbecher als unnötige und teure Überregulierung.

 

 

 

 

 

IK_martin_engelmann_ik-e1579249643927

Dr. Martin Engelmann, IK-Hauptgeschäftsführer (Bild: IK)

„Jeder, der aus einem Kunststoffbecher trinkt, weiß, dass der Becher aus Kunststoff besteht. Daher ist für reine Kunststoffbecher der Hinweis »Hergestellt aus Kunststoff« völlig sinnlos“, kritisiert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK, die EU-Regelung.

Außerdem wissen die Menschen in Deutschland, dass Kunststoffbecher nicht einfach in die Umwelt geschmissen werden dürfen. „Und diejenigen, die es trotzdem machen, werden sich auch durch die neue Kennzeichnung nicht davon abbringen lassen“, so Engelmann.

Zusätzlich ärgerlich ist, dass der Hinweis in der jeweiligen Amtssprache der EU-Mitgliedstaaten erfolgen müsse. „Dies führt zwangsläufig zu einer Zersplitterung des EU-Binnenmarktes entlang der Sprachgrenzen, eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge verfolgen“, erläutert Engelmann.

In vielen Bereichen gibt es zudem bereits effektive Rücknahmesysteme für Getränke-Becher, zum Beispiel Pfandsysteme bei Konzerten, Fußballspielen und Festivals oder beim Catering beispielsweise im Flugzeug. „Der Bundestag hat es leider versäumt, den Anwendungsbereich der Regelung zu konkretisieren und verfassungsrechtlich gebotene Ausnahmen aufzunehmen“, erklärt Engelmann. „Jetzt muss sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, dass die EU-Kommission eine Klärung vornimmt.“

Sie möchten gerne weiterlesen?

Unternehmen

IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.

Kaiser-Friedrich-Promenade 43
61348 Bad Homburg
Germany