Juni 2014

Die Verwirrung nicht nur beim Verbraucher, sondern auch in der Kunstbranche selbst ist groß: biologisch abbaubar, abbaubar, oxo-biologisch-abbaubar, oxo-fragmentierbar. Und seit Kurzem kommt nun noch eine Gruppe Additive hinzu, die Kunststoffe biologisch abbaubar machen soll – die Enzym-abbaubaren Kunststoffe.

Biokunststoffe sind laut European Bioplastics biobasiert, biologisch abbaubar, oder beides. Diese Definition umfasst eine große Familie unterschiedlicher Kunststoffe wie zum Beispiel biobasiertes Polyethylen (PE, biobasiert/nicht biologisch-abbaubar), PBAT (fossil-basiert, biologisch abbaubar) oder Polymilchsäure (PLA, biobasiert, biologisch-abbaubar). Ob die Eigenschaft „biologische Abbaubarkeit“ einen Zusatznutzen darstellt, hängt vom Kunststoffprodukt ab und ob gegebenenfalls Kompostierung beziehungsweise eine Förderung der Bioabfallsammlung angestrebt wird.

Was bedeutet biologische Abbaubarkeit?

Es ist die Eigenschaft, die unterschiedlichen Materialien zugeschrieben wird und die im Marketing schön „grün“ klingt. Biologische Abbaubarkeit ist eine Eigenschaft, die in der chemischen Struktur des Materials wurzelt. Der Kunststoff wird von Mikroorganismen – ohne künstliche Zusatzstoffe zu nutzen – in Wasser, CO2 und Biomasse zerlegt. Sind biologisch-abbaubare Biokunststoffe gemäß EU-Norm EN 13432 für die industrielle Kompostierung geeignet und auch entsprechend zertifiziert, bauen sie innerhalb von maximal zwölf Wochen unter den entsprechenden Rahmenbedingungen in einer industriellen Kompostieranlage ab und zerfallen dabei in die oben genannten natürlichen Produkte.

Durch Oxo-Fragmentierung entstehen Mikropartikel

Oxo-fragmentierbare Kunststoffe basieren auf konventionellen, das heißt fossil-basierten, Kunststoffen – oft Polyolefine, die nicht biologisch abbaubar sind. Diesen werden Additive beigefügt, bei denen es sich in der Regel um Salze von Übergangsmetallen handelt. Hersteller von Pro-Oxidant-Zusätzen verwenden bei ihren Produkten den Begriff „oxo-biologisch abbaubar“. Dieser Begriff gibt vor, dass die Produkte in Anwesenheit von Sauerstoff und vor allem unter Einfluss von UV-Strahlung biologisch abbaubar seien. Solchen Bedingungen ausgesetzt fragmentieren die Materialien aber hauptsächlich in kleine, mit bloßem Auge nicht mehr erkennbare Partikel, die in der Umwelt verbleiben und diese weiterhin enorm belasten. Ebenso wird die Gesundheit zumindest belastet, wenn nicht gar geschädigt, sobald der Mensch diesen Plastikfragmenten ausgesetzt ist. Aus diesem Grund eignet sich der Begriff „Oxo-Fragmentierung“ besser für den in diesem Fall stattfindenden Prozess der Zersetzung in winzige Kunststoffpartikel.

Nachweise für einen biologischen Abbau, also den mehrheitlichen Zerfall unter entsprechenden Bedingungen zu Wasser, CO2 und Biomasse gibt es für diese Additive nicht. Die wenigen existierenden positiven Ergebnisse zur Abbaubarkeit von Oxo-Materialien konnten bislang nicht reproduziert werden. Diese Erkenntnisse wurden in einer Studie von OWS (Belgien) im Auftrag von Plastics Europe, Frankfurt, gewonnen. Im Rahmen der Studie wurden die Oxo-Kunststoffe unter anderem mit biologisch abbaubaren Kunststoffen verglichen.

European Bioplastics betrachtet die Verwendung von Begriffen wie „biologisch abbaubar“, „oxo-biologisch abbaubar“ als irreführend, sofern nicht auf die maßgeblichen Standards Bezug genommen wird, da auf so eine Reproduzierbarkeit und Nachweisbarkeit nicht gegeben ist. So urteilt dann auch die US-Handelskommission (U.S. Federal Trade Commission), dass „Ansprüche auf eine uneingeschränkte biologische Abbaubarkeit nur dann zulässig sind, wenn diesbezüglich wissenschaftliche Nachweise vorgelegt werden, nach denen das Produkt sich unter Einsatz herkömmlicher Abfallbehandlungsverfahren in einer relativ kurzen Zeit vollständig zersetzt.“

Irreführung durch Marketingaussagen

Marketingaussagen, die häufig von Produzenten oxo-fragmentierbarer Materialien getroffen werden, sind unter anderem „Lösung für das Müllproblem – baut in der Natur ab“, „baut biologisch ab und ist mechanisch recyclebar“. Eine idealistische Vorstellung, die in der Realität aber zahlreiche hochgezogene Augenbrauen zur Folge hat, da dies als Aufruf zur Vermüllung sowie Gefährdung des Recycling- und Bioabfallstroms sehen. Da bei den momentan im Markt erhältlichen oxo-fragmentierbaren Materialien im Markt nur selten Standards herangezogen werden und die entsprechenden Resultate zumeist nicht reproduzierbar sind, gibt es auf Ebene der Europäischen Kommission mittlerweile Bestrebungen, diese Materialien mit entsprechenden Maßnahmen zu behaften, sodass bestehende Abfallströme nicht gefährdet werden.
Enzymbasierte Additive führen zur Fragmentierung Kunststoffe mit organischen, enzymbasierten Additiven gibt es erst seit kurzer Zeit am Markt. Bisher sind keine belastbaren Daten verfügbar, die eine biologische Abbaubarkeit, unabhängig von der Umgebung, beweisen könnten.

Wie bei den Oxo-Materialien wird hier ein konventioneller Kunststoff, wie beispielsweise Polyethylen, mit Additiven angereichert, sodass das Material unter bestimmten Bedingungen vorwiegend fragmentiert und nicht tatsächlich biologisch abbaut. Verkäufer solcher Produkte kommunizieren teilweise sogar offen, dass die Produkte nur in kleine, mit dem Auge nicht erkennbare Plastikpartikel zerfallen. Auch diese relativ neuen Produkte werden wie Oxo-Materialien mit starken Aussagen wie „Lösung für Vermüllung“ und „recycelbar“ beworben. Diese Behauptungen wurden sogar seitens der oxo-fragmentierbaren Kunststoffhersteller für unglaubwürdig erklärt. Wie gut solche Materialien beziehungsweise die in ihnen enthaltenen Enzyme oder Mikroorganismen, die Verarbeitung des Kunststoffmaterials bei höheren Temperaturen vertragen wäre ebenfalls zu diskutieren.

Wer biologische Abbaubarkeit als sinnvolles Verkaufsargument für sein Produkt sieht und sein Image fördern möchte, der sollte auf allgemein akzeptierte Normen mit klar definierten Kriterien und Schwellenwerten achten und ein entsprechendes Zertifikat einfordern. Spezifische Beweise bieten bisher ausschließlich Hersteller biologisch abbaubarer und kompostierbarer Biokunststoffe – letztere erkennbar durch das Keimling Logo.

 

Experten-Tipp

Biologische Abbaubarkeit

Biologische Abbaubarkeit sollte stets mit einem Hinweis auf Zeitrahmen und Ort versehen werden – andernfalls ist der Begriff nichtssagend und eventuell sogar irreführend. Darüber hinaus sind Marketingaussagen, die biologische Abbaubarkeit als „Vollmacht zur Vermüllung“ (Licence to litter) ausgeben, nach Ansicht der Organisation European Bioplastics fahrlässiges Greenwashing. Biologische Abbaubarkeit heißt nicht, dass man ein Produkt wegwerfen kann, denn der Abbau hängt immer von der Umgebung und den entsprechenden Bedingungen ab. Durch einfaches Wegwerfen kann  das Kunststoffprodukt in der Umwelt noch lange bestehen bleiben. 

 

Experten-Tipp

Den Standards auf den Zahn fühlen

Auf einen Standard und die entsprechende Zertifizierung zu verweisen hat eine hohe vertrauensfördernde Wirkung. Das gilt für Verbraucher ebenso wie für den Kunststoffverarbeiter. Was oberflächlich wie eine Qualitätsbestätigung aussieht, kann eine geschickte Nullaussage sein. Manche Standards sind schlicht Messmethoden, die vorgeben, wie ein Test durchgeführt werden soll – ohne Schwellenwerte, die unter bestimmten Bedingungen erreicht werden müssen. Andere Standards wiederum, wie die EN 13432 für industrielle Kompostierung umfassen eine Liste von Kriterien – zum Beispiel 90 Prozent biologischer Abbau innerhalb von 90 Tagen in der Kompostierungsanlage – die es zu erfüllen gilt, bevor ein Produkt das Markenzeichen Keimling tragen darf. Ein kurzer Blick auf den angegebenen Standard lohnt also, um die Substanz von Marketingaussagen zu überprüfen.

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Unternehmen

European Bioplastics e.V.

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