LPKF setzt sich gegen Motorola durch

Das Landgericht Mannheim verurteilte die Firmen Motorola Deutschland und Motorola Mobility USA auf Unterlassung des Vertriebs von patentverletzenden Mobiltelefonen in Deutschland. Außerdem verpflichtete das Gericht die Firma Motorola Deutschland zum Rückruf sämtlicher patentverletzender Mobiltelefone von gewerblichen Abnehmern. Motorola kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Das von LPKF weltweit patentierte LDS-Verfahren kommt zunehmend bei der Herstellung von komplexen Antennen in Handys oder Tablet-PCs zum Einsatz. Bei diesem Verfahren bringt ein Laser dreidimensionale Trägerstrukturen (MIDs) an spritzgegossene Kunststoffbauteilen an. Anschließend werden die Teile in ein Metallbad getaucht. An den Strukturen haftet das Metall, wodurch sich beispielsweise Antennen oder andere Elektronikbestandteile anbringen lassen.

Dr. Ingo Bretthauer, Vorstandsvorsitzender von LPKF, fühlt sich durch das Urteil gegen Motorola in seinem Kampf um das LDS-Patent bestätigt: „Je attraktiver ein Patent ist, desto härter muss man es verteidigen. Wir werden konsequent gegen Patentverletzer vorgehen. Das gehört für ein Technologieunternehmen zum Tagesgeschäft.“

Auch in China hat das Unternehmen Probleme mit diesem Patent: im Jahr 2013 wurde es dort für ungültig erklärt. LPKF hat daraufhin ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Dieser Antrag wurde vom Obersten Chinesischen Volksgericht zur Prüfung angenommen. Außerdem geht LPKF konsequent gegen Mobilfunkhersteller vor, die gefälschte LDS-Bauteile außerhalb von China in Umlauf bringen.

(dl)

Sie möchten gerne weiterlesen?

Unternehmen

LPKF Laser & Electronics AG

Osteriede 7
30827 Garbsen
Germany